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==== Wie erhalte ich meine Spendenquittung? ====
==== Wie erhalte ich meine Spendenquittung? ====


Wenn Sie per PayPal oder Creditkarte spenden erhalten Sie eine Spendenquittung (Zuwendungsbescheinigung) per Email, vorausgesetzt Sie haben Ihre Email-Adresse bei der Spende mit angegeben.
Wenn Sie per PayPal oder Kreditkarte spenden, erhalten Sie eine Spendenquittung (Zuwendungsbescheinigung) per Email, vorausgesetzt, Sie haben Ihre Email-Adresse bei der Spende mit angegeben.
Spende per Scheck über $50 = [http://www.google.de/#hl=de&cp=6&gs_id=4s&xhr=t&q=50+usd&pq=50+usd+eur&pf=p&sclient=psy-ab&source=hp&pbx=1&oq=50+usd&aq=0&aqi=g3&aql=&gs_sm=&gs_upl=&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=36b02268695b2fcc&biw=939&bih=394&bs=1] EUR erhalten eine Spendenquittung per Post, wenn Sie uns Ihre Anschrift mitgeteilt haben.
Spenden per Scheck über $50 erhalten eine Spendenquittung per Post, wenn Sie uns Ihre Anschrift mitgeteilt haben.
Sie können eine Spendenquittung auch schriftlich anfordern indem Sie an "giving{{@}}wikimedia.org" schreiben (Email-Adresse bitten abschreiben, da das "@"-Zeichen als Graphik dargestellt ist) und uns ihre Erreichbarkeit und wieviel Sie wann auf welche Weise gespendet haben, mitteilen.
Sie können eine Spendenquittung auch schriftlich anfordern, indem Sie an "giving{{@}}wikimedia.org" schreiben (Email-Adresse bitten abschreiben, da das "@"-Zeichen als Graphik dargestellt ist) und uns ihre Erreichbarkeit und wieviel Sie wann auf welche Weise gespendet haben, mitteilen.
<!--"Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke sind grundsätzlich durch eine Bestätigung nachzuweisen. Für Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis 200 € ist folgender vereinfachter Nachweis möglich: Ist der Empfänger der Spenden und Mitgliedsbeiträgen eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle, genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug). Bei gemeinnützigen Einrichtungen (z. B. Vereine, Stiftungen) ist zusätzlich ein von dieser Einrichtung erstellter Beleg erforderlich, der Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer und die Verwendung der Mittel enthält. Außerdem muss angegeben sein, ob es sich um Spenden oder Mitgliedsbeiträge handelt." (Quelle: ELSTER 2010)-->
<!--"Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke sind grundsätzlich durch eine Bestätigung nachzuweisen. Für Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis 200 € ist folgender vereinfachter Nachweis möglich: Ist der Empfänger der Spenden und Mitgliedsbeiträgen eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle, genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug). Bei gemeinnützigen Einrichtungen (z. B. Vereine, Stiftungen) ist zusätzlich ein von dieser Einrichtung erstellter Beleg erforderlich, der Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer und die Verwendung der Mittel enthält. Außerdem muss angegeben sein, ob es sich um Spenden oder Mitgliedsbeiträge handelt." (Quelle: ELSTER 2010)-->



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