Resolution:Chapters committee/Rules of procedure/de: Difference between revisions

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Den Vorsitz des Komitees führt ein per Beschluss ernannter Vorsitzender, dessen Aufgabe es ist, Sitzungen einzuberufen und zu moderieren sowie das Komitee vor dem Kuratorium zu vertreten. Die Amtszeit des Vorsitzenden beträgt sechs Monate oder bis sein Amt durch freiwilligen Rücktritt oder Abberufung durch das Kuratorium frei wird.
Den Vorsitz des Komitees führt ein per Beschluss ernannter Vorsitzender, dessen Aufgabe es ist, Sitzungen einzuberufen und zu moderieren sowie das Komitee vor dem Kuratorium zu vertreten. Die Amtszeit des Vorsitzenden beträgt sechs Monate oder bis sein Amt durch freiwilligen Rücktritt oder Abberufung durch das Kuratorium frei wird.


Ein stellvertretender Vorsitzender wird ebenfalls per Beschluss ernannt, um den Vorsitzenden bei Bedarf zu vertreten. Die Amtszeit des stellvertretenden Vorsitzenden entspricht der des Vorsitzenden.
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A vice chairperson will also be appointed by resolution, to stand in the chairperson's stead as required. The vice chairperson's term is the same as that of the chairperson.
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Revision as of 16:51, 29 April 2024

Beschlüsse Chapters Committee/Geschäftsordnung Rückmeldungen?
Dieser Beschluss zur Genehmigung der Geschäftsordnung des Chapters Committee wurde am 4. April 2006 per Abstimmung (3 Zustimmungen, 2 Enthaltungen) angenommen.

Beschlossen, dass:

  1. Das Kuratorium die Geschäftsordnung des Chapters Commitee genehmigt, die wie folgt definiert ist

Mitgliedschaft

Das Komitee besteht aus mindestens fünf stimmberechtigten "Mitgliedern" und einer Anzahl nicht stimmberechtigter "Berater", die auf Wunsch des Kuratoriums tätig sind und regelmäßig mindestens alle zwei Monate zusammenkommen. Die Anwesenheit von drei Mitgliedern bei einer Sitzung stellt das Quorum für die Beschlussfähigkeit dar.

Zusätzliche Mitglieder und Berater werden vom Kuratorium auf Empfehlung des Komitees ernannt und auf die gleiche Weise entfernt. Ein Mitglied oder Berater kann jederzeit zurücktreten, indem es dem Komitee seine Absicht schriftlich mitteilt.

Das Kuratorium ernennt eines seiner Mitglieder zum Berater des Chapters Committee.

Den Vorsitz des Komitees führt ein per Beschluss ernannter Vorsitzender, dessen Aufgabe es ist, Sitzungen einzuberufen und zu moderieren sowie das Komitee vor dem Kuratorium zu vertreten. Die Amtszeit des Vorsitzenden beträgt sechs Monate oder bis sein Amt durch freiwilligen Rücktritt oder Abberufung durch das Kuratorium frei wird.

Ein stellvertretender Vorsitzender wird ebenfalls per Beschluss ernannt, um den Vorsitzenden bei Bedarf zu vertreten. Die Amtszeit des stellvertretenden Vorsitzenden entspricht der des Vorsitzenden.

Resolutions and motions

Actions effected by the committee are to take the form of a resolution. Resolutions may be proposed by a member or adviser, or by an individual from outside the committee with the support of a member or adviser, and must be seconded by a member before being put to a vote. A resolution will be considered adopted once a majority of members has voted in favor.

The usual manner of proposing a resolution is by motion at a scheduled meeting, but a motion may also be brought forth on the committee mailing list. Once seconded, members have four days to vote either in favor of ("yea") or against ("nay"), after which point they are considered to have abstained. The resolution will then be considered adopted or defeated if a majority of members has so voted; otherwise, the vote will be deferred until the next meeting.


Stimmen

  • Genehmigung: 3
  • Enthaltung: 2