Translations:Resolution:Bylaws amendment February 2010/9/de: Difference between revisions

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Von den Chaptern ausgewählte Mitglieder müssen die Anforderungen der geltenden Landes- und Bundesgesetze für die Mitgliedschaft im Kuratorium. Für den Fall, dass ein Kandidat ausgewählt wird, der die Anforderungen von Unterabschnitt (A) oder andere Anforderungen dieser Satzung oder geltender Landes- oder Bundesgesetze nicht erfüllt, wird der Vorstand (i) den Kandidaten nicht ernennen, (ii) eine Vakanz im Vorstand erklären und (iii) von den Chaptern beantragen, dass sie ein neues Mitglied für das Kuratorium auswählen, um die sich daraus ergebende Vakanz zu besetzen, vorbehaltlich dieses Abschnitts und des Abschnitts 6 unten. Von den Chaptern gemäß diesem Unterabschnitt ausgewählte Mitglieder des Kuratoriums haben eine Amtszeit von zwei Jahren.''
Von den Chaptern ausgewählte Mitglieder müssen die Anforderungen der geltenden Landes- und Bundesgesetze für die Mitgliedschaft im Kuratorium erfüllen. Für den Fall, dass ein Kandidat ausgewählt wird, der die Anforderungen von Unterabschnitt (A) oder andere Anforderungen dieser Satzung oder geltender Landes- oder Bundesgesetze nicht erfüllt, wird der Vorstand (i) den Kandidaten nicht ernennen, (ii) eine Vakanz im Vorstand erklären und (iii) von den Chaptern beantragen, dass sie ein neues Mitglied für das Kuratorium auswählen, um die sich daraus ergebende Vakanz zu besetzen, vorbehaltlich dieses Abschnitts und des Abschnitts 6 unten. Von den Chaptern gemäß diesem Unterabschnitt ausgewählte Mitglieder des Kuratoriums haben eine Amtszeit von zwei Jahren.''

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Message definition (Resolution:Bylaws amendment February 2010)
Chapter-selected members must meet the requirements of applicable state or federal law for Board membership. In the event that a candidate is selected who does not meet the requirements of Subsection (A) or other requirements of these Bylaws, or of applicable state or federal law, the Board will (i) not approve the selected candidate, (ii) declare a vacancy on the Board, and (iii) request that the chapters select a new Trustee to fill the resulting vacancy, subject to this section and to Section 6 below. Trustees selected by the chapters under this subsection shall serve two-year terms.''

Von den Chaptern ausgewählte Mitglieder müssen die Anforderungen der geltenden Landes- und Bundesgesetze für die Mitgliedschaft im Kuratorium erfüllen. Für den Fall, dass ein Kandidat ausgewählt wird, der die Anforderungen von Unterabschnitt (A) oder andere Anforderungen dieser Satzung oder geltender Landes- oder Bundesgesetze nicht erfüllt, wird der Vorstand (i) den Kandidaten nicht ernennen, (ii) eine Vakanz im Vorstand erklären und (iii) von den Chaptern beantragen, dass sie ein neues Mitglied für das Kuratorium auswählen, um die sich daraus ergebende Vakanz zu besetzen, vorbehaltlich dieses Abschnitts und des Abschnitts 6 unten. Von den Chaptern gemäß diesem Unterabschnitt ausgewählte Mitglieder des Kuratoriums haben eine Amtszeit von zwei Jahren.