Beschluss: Änderung der Geschäftsordnung des Chapter Committees

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Beschlüsse Änderung der Geschäftsordnung des Chapter Committees Rückmeldungen?
Bei dieser Abstimmung wurden einstimmig einige Änderungen an der Geschäftsordnung des Chapters Committees (jetzt erweitert als Affiliations Committee) gebilligt. Sie wurde am 30. März 2012 verabschiedet.

In Anbetracht dessen, dass es sich beim Chapters Committee um ein vom Kuratorium eingesetztes Komitee handelt, das befugt ist, zu entscheiden, wie es seine normalen Geschäfte abwickelt, und dass es zur besseren Verwaltung per Beschluss eine Änderung seiner Geschäftsordnung empfohlen hat, und

in Anbetracht dessen, dass die Änderung der Geschäftsordnung vorübergehende Maßnahmen in Bezug auf die Mitgliedschaft erforderlich macht:

Beschlossen, dass die Geschäftsordnung des Chapter Committees in Anlage 1 und die Übergangsmaßnahmen in Anlage 2 genehmigt werden.

Des Weiteren beschlossen, dass das Komitee seine Geschäftsordnung künftig durch einen von der Mehrheit seiner Mitglieder angenommenen Beschluss ändern kann.

Anhang 1

I Mitgliedschaft

  • Das Komitee besteht aus mindestens fünf und höchstens fünfzehn stimmberechtigten Mitgliedern und einer nicht festgelegten Anzahl nicht stimmberechtigter Berater. Die Standardanzahl der Mitglieder beträgt zehn.
  • Ein Mitglied oder Berater kann mit 2/3-Mehrheit des Komitees abberufen werden.
  • Ein Mitglied oder Berater kann jederzeit zurücktreten, indem es das Komitee schriftlich über seine Absicht informiert. Das Kuratorium hat nach Rücksprache mit dem Komitee die Befugnis, weitere Mitglieder und Berater abzuberufen oder zu ernennen, falls gewünscht.
  • Berater können jederzeit durch eine Mehrheitsabstimmung des Komitees ernannt werden.
  • Das Kuratorium ernennt mindestens eines seiner Mitglieder zum Berater des Chapter Committees. Dieser Berater oder diese Berater werden als 'Verbindungspersonen des Kuratoriums' bezeichnet.
  • Ein Mitglied oder Berater wird für eine Amtszeit von 2 Jahren ernannt, eine Periode, die verlängert werden kann, bis das Auswahlverfahren abgeschlossen ist.
  • Es gibt keine maximale Anzahl von Amtszeiten, die ein Mitglied oder Berater ausüben darf.
  • Die Auswahl für die Mitgliedschaft und die Beraterpositionen erfolgt alle 12 Monate.
  • 60 Tage vor Ablauf der Amtszeit der Mitglieder wird vom Vorsitzenden ein öffentlicher Aufruf zur Kandidatensuche verschickt, und Bewerbungen werden danach für einen Zeitraum von 30 Tagen angenommen.
  • Bewerbungen, einschließlich der Bewerbungen von amtierenden Mitgliedern, die eine Wiederernennung anstreben, werden von einem Mitglied oder Berater bearbeitet, das bei der aktuellen Wahl weder Kandidat ist noch sein will.
  • Informationen über Kandidaten werden im ChapCom-Wiki veröffentlicht und gelten als vertraulich.
  • Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Meinungen der amtierenden Mitglieder, Berater und Verbindungspersonen des Kuratoriums eingeholt.
  • Jeder Kandidat kann seine Kandidatur jederzeit vor Beginn der Abstimmung schriftlich zurückziehen.
  • Das Komitee entscheidet über die Methode der Auswahl der Kandidaten.
  • Wenn kein klarer Konsens über die auszuwählenden Kandidaten oder das anzuwendende Verfahren besteht, geben die Mitglieder des Komitees (die keine Wiederwahl anstreben) ihre Präferenz für jeden Kandidaten durch eine "Ja"- oder "Nein"-Stimme für jeden Kandidaten an. Alle Kandidaten, die die Mehrheit der Stimmen erhalten, gelten als gewählt (nach der formellen Beschlussfassung), vorausgesetzt, dass eine Mehrheit der Mitglieder für oder gegen diese Person gestimmt hat. Wenn eine solche Wahl dazu führen würde, dass das Komitee mehr als zehn Mitglieder hat, werden diejenigen mit dem niedrigsten Verhältnis von "Ja" zu "Nein" ausgeschlossen, bis die Gesamtzahl der Mitglieder des Komitees fünfzehn oder weniger beträgt.
  • Die Liste der gemäß der vorherigen Regel zusammengestellten ausgewählten Kandidaten wird als regulärer Beschluss zur Abstimmung gestellt und mit einer Zweidrittelmehrheit der amtierenden Mitglieder, die keine Wiederwahl anstreben, angenommen.
  • Ernennungen können jederzeit mit einem in der vorherigen Regel beschriebenen Beschluss erfolgen. Die Amtszeit der so ernannten Mitglieder und Berater entspricht der Amtszeit des letzten Mitglieds, das im regulären Verfahren gewählt wurde.

II Allgemeine Vorgehensweise

  • Das Komitee kann wählen, wie es seine gewöhnlichen Geschäfte abwickelt, entweder durch regelmäßige Sitzungen oder durch andere Mittel (Wiki, Mailingliste). Der Begriff "Sitzung" bezieht sich sowohl auf virtuelle als auch auf physische Sitzungen.
  • Das Komitee wird von einem Vorsitzenden geleitet, der durch Beschluss des Komitees ernannt wird. Ein stellvertretender Vorsitzender, der den Vorsitzenden bei Bedarf vertritt, wird ebenfalls durch Beschluss ernannt. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden endet mit ihrem freiwilligen Rücktritt, der Ernennung eines Nachfolgers durch das Komitee oder ihrer Abberufung durch das Komitee.
  • Wenn das Komitee beschließt, einen Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden aus seinem Amt zu entlassen, muss es das Komitee konsultieren. Nachdem ein Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender durch das Kuratorium entlassen wurde, wählt das Komitee zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Nachfolger.
  • Das Komitee entscheidet über die Verantwortlichkeiten des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden. Es kann auch zusätzliche Rollen schaffen und ihnen nach Wunsch solche Verantwortlichkeiten zuweisen.

III Beschlüsse und Anträge

  • Maßnahmen des Komitees erfolgen normalerweise in Form eines Beschlusses. Beschlüsse können von einem Mitglied oder Berater oder von einer Einzelperson außerhalb des Komitees mit Unterstützung eines Mitglieds oder Beraters vorgeschlagen werden.
  • Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn eine Mehrheit der Mitglieder dafür gestimmt hat.
  • Die übliche Art, einen Beschluss vorzuschlagen, ist eine Mitteilung auf der Mailingliste des Komitees, die auf einen Entwurf des Beschlusses im Wiki verweist.
  • Abstimmungen werden normalerweise im Wiki oder während einer Sitzung durchgeführt.
  • Wenn während einer Sitzung über einen Beschluss abgestimmt werden soll, muss der Beschluss mindestens sieben Tage vor der Sitzung vorgeschlagen werden, es sei denn, zwei Drittel des Komitees beschließen, auf diese Anforderung zu verzichten ("Dringlichkeitsanträge").
  • Wenn eine Abstimmung im Wiki durchgeführt werden soll, haben die Mitglieder nach der Mitteilung des vorgeschlagenen Beschlusses sieben Tage Zeit, entweder dafür oder dagegen zu stimmen. Danach gelten sie als enthalten. Der Beschluss gilt dann als angenommen oder abgelehnt, wenn eine Mehrheit der Mitglieder entsprechend gestimmt hat, andernfalls beschließt das Komitee im Konsens (oder durch Abstimmung), die Abstimmungsfrist zu verlängern, den Antrag fallen zu lassen oder ihn zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu prüfen.

Anhang 2

  • Die Amtszeit der folgenden Mitglieder endete am 31. Dezember 2011: Lodewijk Gelauff, Delphine Ménard, Nathan Carter, Austin Hair und Vladimir Medeyko
  • Die Amtszeit der folgenden Mitglieder endet am 31. Dezember 2012: Jeromy-Yu Chan, Bence Damokos, Sebastian Moleski, Damian Finol und Ray Saintonge
  • Die Amtszeit der derzeit ernannten Berater endet am 31. Dezember 2012.

Referenzen


Stimmen

  • Genehmigung: Phoebe Ayers, Ting Chen, Bishakha Datta, Matt Halprin, Samuel Klein, Arne Klempert, Jan-Bart de Vreede, Jimmy Wales, Kat Walsh, Stu West